Die Zukunftssicherung kann jeder Dienstnehmer in öffentlichen Institutionen (Beamte, Vertragsbedienstete, Lehrer) bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei in Anspruch nehmen.
Dieser Betrag steht noch vor dem Abzug von Lohnsteuer für die Einzahlung zur Verfügung. Dadurch erzielen Dienstnehmer einen wesentlich höheren Ertrag im Vergleich zu einer privaten Vorsorge.
Der Dienstgeber nimmt die Zukunftssicherung nach § 3 Abs 1 Z 15 lit a in die Lohnverrechnung auf und leitet die Beiträge seiner Dienstnehmer an die Versicherung weiter. Ein Teil der Prämie wird aus dem Steuervorteil finanziert, der restliche Teil ist Nettoaufwand. Je nach Steuerstufe beträgt der Nettoaufwand des Mitarbeiters 18,75 Euro (25 %), 16,25 Euro (35 %), 14,50 Euro (42 %),
13,00 Euro (48 %) oder 12,50 Euro (50 %), in der Versicherung angespart werden jedoch monatlich 25 Euro.
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